Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.12.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.11.2020
Termine
11.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
22.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
22.10.2020
Termine
29.12.2017
Veränderungen
28.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
28.12.2017
Eröffnungen
13.12.2017
Sicherungsmaßnahmen
27.11.2017
Sicherungsmaßnahmen
24.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
07.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
09.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
14.02.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
19.09.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.05.2011
Veränderungen