Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
07.08.2019
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2019
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.06.2019
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2018
Termine
10.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
25.01.2012
Termine
14.12.2010
Veränderungen
06.12.2010
Eröffnungen
17.11.2010
Veränderungen
04.11.2010
Sicherungsmaßnahmen
28.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
17.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
21.11.2007
Berichtigungen