Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
02.08.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
02.08.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
07.06.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
08.07.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
08.07.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
18.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
09.07.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
26.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
08.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
09.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
16.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
07.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
18.05.2009 Jahresabschluss zum 30.06.2007