Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.06.2025
Sonstiges
06.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2025
Sonstiges
17.01.2025
Sonstiges
17.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.09.2022
Sonstiges
04.11.2021
Sonstiges
01.11.2021
Eröffnungen
02.09.2021
Sicherungsmaßnahmen
02.06.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
08.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
27.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018