Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
21.02.2018
Entscheidungen im Verfahren
24.04.2014
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2013
Entscheidungen im Verfahren
28.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
06.12.2012
Eröffnungen
19.10.2012
Sicherungsmaßnahmen
14.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
27.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
27.11.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
02.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
19.05.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006