Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.05.2025
Sonstiges
15.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2024
Sonstiges
14.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2024
Sonstiges
24.04.2024
Sonstiges
19.04.2024
Sonstiges
08.04.2022
Eröffnungen
19.07.2021
Sicherungsmaßnahmen
12.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
27.04.2018
Sicherungsmaßnahmen
20.12.2016
Entscheidungen im Verfahren
12.12.2016
Sicherungsmaßnahmen
14.11.2016
Sicherungsmaßnahmen
04.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
30.06.2010
Sicherungsmaßnahmen
25.05.2010
Sicherungsmaßnahmen
19.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
04.02.2009 Jahresabschluss zum 31.12.2007