Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.07.2025
Sonstiges
27.05.2025
Sonstiges
30.07.2014
Termine
07.11.2013
Eröffnungen
02.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
05.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
20.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
29.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
11.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006