Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.05.2025
Sonstiges
27.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
03.04.2025
Sonstiges
10.03.2022
Sonstiges
15.01.2015
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2014
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31.10.2014
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07.04.2014
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25.04.2012
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02.01.2012
Entscheidungen im Verfahren
27.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
10.02.2009 JAHRESABSCHLUSS zum 30. September 2008
01.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2006 bis zum 30.09.2007