Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.01.2026
Löschungsankündigung
29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2023
Sonstiges
17.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2019
Termine
25.07.2016
Termine
06.06.2016
Entscheidungen im Verfahren
26.05.2015
Sonstiges
28.07.2014
Entscheidungen im Verfahren
23.02.2012
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006