Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
24.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2024
Sonstiges
26.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.04.2024
Sonstiges
10.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
10.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
22.09.2017
Termine
19.01.2016
Sonstiges
04.07.2012
Eröffnungen
14.05.2012
Sicherungsmaßnahmen
10.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
21.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
03.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
22.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
25.03.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006