Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.02.2024
Sonstiges
06.12.2021
Termine
08.07.2020
Termine
06.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
23.08.2018
Termine
06.06.2018
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2017
Sonstiges
13.10.2017
Sonstiges
05.01.2017
Veränderungen
02.01.2017
Eröffnungen
06.12.2016
Sicherungsmaßnahmen
22.11.2016
Sicherungsmaßnahmen
23.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.03.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
20.12.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
20.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
08.06.2011
Veränderungen
23.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
28.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
15.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
03.12.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006