Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.11.2022
Termine
04.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.11.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.04.2022
Sonstiges
11.10.2017
Entscheidungen im Verfahren
12.09.2017
Entscheidungen im Verfahren
17.05.2017
Termine
08.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
03.05.2016
Eröffnungen
15.02.2016
Sicherungsmaßnahmen
02.02.2016
Sicherungsmaßnahmen
16.06.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
16.05.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
09.11.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
29.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
26.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
08.07.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
17.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
27.06.2008 Jahresabschluss zum 30. Juni 2007