Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.03.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.03.2026
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2026
Sonstiges
25.02.2026
Sonstiges
28.05.2025
Sonstiges
17.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2023
Sonstiges
14.11.2023
Sonstiges
19.10.2023
Eröffnungen
02.08.2023
Sicherungsmaßnahmen
25.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
11.11.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
27.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
21.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006