Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
22.05.2025
Sonstiges
22.05.2025
Sonstiges
28.05.2024
Sonstiges
23.07.2021
Entscheidungen im Verfahren
07.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
28.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
13.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
03.12.2018
Eröffnungen
18.09.2018
Sicherungsmaßnahmen
25.01.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.02.2010
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
12.06.2008
Köttermann GmbH & Co KG
09.05.2008
Köttermann GmbH & Co KG
26.02.2007 Konzernabschluss zum 31. Dezember 2005