Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
24.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.01.2024
Sonstiges
13.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.07.2023
Sonstiges
20.02.2023
Sonstiges
20.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
15.01.2019
Entscheidungen im Verfahren
21.11.2018
Termine
22.08.2013
Eröffnungen
25.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2011
08.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2009 bis zum 31.07.2010
21.07.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2008
18.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2006 bis zum 31.07.2007
11.04.2008 Jahresabschluss zum 31.7.2006