Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.05.2023
Löschungsankündigung
19.10.2021
Löschungen von Amts wegen
30.10.2018
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2017
Entscheidungen im Verfahren
15.06.2017
Entscheidungen im Verfahren
31.05.2017
Entscheidungen im Verfahren
30.03.2017
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2016
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2016
Termine
17.12.2008
Entscheidungen im Verfahren