Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.07.2024
Sonstiges
11.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.07.2017
Termine
12.09.2014
Sonstiges
10.09.2014
Eröffnungen
15.07.2014
Sicherungsmaßnahmen
09.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
13.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
01.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
16.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
10.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
03.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
30.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
28.01.2009
Sicherungsmaßnahmen
26.01.2009
Sicherungsmaßnahmen
27.08.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006