Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
11.05.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.04.2020
Termine
30.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2020
Termine
11.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
03.08.2017
Termine
23.06.2016
Sonstiges
22.01.2016
Sonstiges
02.12.2014
Eröffnungen
23.06.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
29.01.2014
Sicherungsmaßnahmen
10.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
05.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
20.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
15.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
27.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006