Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.12.2024
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28.10.2024
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08.10.2024
Sonstiges
08.10.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.10.2022
Sonstiges
19.05.2020
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Stankiewicz Gesellschaft mit beschränkter Haftung
17.06.2008 Jahresabschluss zum 31. März 2006