Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.06.2026
Sonstiges
08.06.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
12.10.2020
Sonstiges
18.05.2017
Termine
15.01.2016
Entscheidungen im Verfahren
23.06.2015
Sonstiges
20.02.2013
Eröffnungen
12.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
14.01.2013
Sicherungsmaßnahmen
17.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
05.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
22.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
30.12.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
12.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006