Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2025
Sonstiges
02.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.03.2016
Termine
15.05.2012
Termine
23.11.2011
Termine
04.08.2011
Termine
06.06.2011
Termine
06.04.2011
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2011
Termine
09.12.2010
Termine
23.11.2010
Eröffnungen
22.09.2010
Sicherungsmaßnahmen
28.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
27.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
15.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006