Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.03.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.11.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.11.2022
Sonstiges
06.06.2019
Termine
01.06.2018
Entscheidungen im Verfahren
17.12.2009
Eröffnungen
01.12.2009
Eröffnungen
22.09.2009
Sicherungsmaßnahmen
24.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
21.02.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006