Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2019
Termine
16.01.2019
Entscheidungen im Verfahren
22.11.2018
Termine
22.03.2016
Sonstiges
02.03.2016
Eröffnungen
01.02.2016
Sicherungsmaßnahmen
28.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
11.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
09.04.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
10.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
21.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
17.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
20.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
04.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
15.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006