Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2018
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.11.2018
Entscheidungen im Verfahren
18.09.2017
Termine
08.11.2011
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
10.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.11.2008
Eröffnungen
11.08.2008
Sicherungsmaßnahmen
31.07.2008
Sicherungsmaßnahmen
09.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006