Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.03.2026
Löschungsankündigung
16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.05.2024
Sonstiges
18.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.02.2024
Sonstiges
27.09.2017
Sonstiges
29.11.2013
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2013
Eröffnungen
15.10.2013
Sicherungsmaßnahmen
17.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
16.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
08.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
29.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
05.05.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
13.05.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006