Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.01.2013
Entscheidungen im Verfahren
11.09.2012
Sonstiges
14.08.2012
Eröffnungen
13.06.2012
Sicherungsmaßnahmen
12.06.2012
Sicherungsmaßnahmen
11.07.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
30.06.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
23.06.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
19.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2006 bis zum 30.06.2007