Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.06.2021
Termine
18.12.2018
Entscheidungen im Verfahren
04.05.2015
Eröffnungen
26.02.2015
Sicherungsmaßnahmen