Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2019
Termine
25.09.2014
Termine
14.08.2014
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2013
Eröffnungen
21.05.2013
Sicherungsmaßnahmen
16.07.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
23.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
21.09.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
25.09.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
27.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
05.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006