Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.08.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2021
Termine
12.02.2021
Termine
06.02.2020
Termine
20.11.2015
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2012
Eröffnungen
13.01.2012
Sicherungsmaßnahmen
19.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
20.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
20.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
20.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
09.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006