Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
05.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.11.2014
Sonstiges
25.04.2014
Termine
21.01.2010
Eröffnungen
24.11.2009
Sicherungsmaßnahmen
08.07.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
17.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
02.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2006 bis zum 31.12.2006
11.06.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006