Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
28.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.03.2023
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02.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
15.12.2020
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04.04.2014
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11.10.2012
Entscheidungen im Verfahren
31.08.2012
Eröffnungen
06.07.2012
Sicherungsmaßnahmen
24.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
13.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
04.05.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
02.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
30.11.2007 Jahresabschluss zum 31.12.2006