Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.03.2022
Löschungsankündigungen
17.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
15.05.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
28.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2015
Termine
21.05.2014
Termine
08.09.2011
Termine
04.05.2010
Entscheidungen im Verfahren
02.07.2009
Eröffnungen
27.04.2009
Sicherungsmaßnahmen
21.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006