Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.05.2022
Löschungsankündigungen
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.09.2020
Sicherungsmaßnahmen
03.06.2020
Termine
15.10.2013
Sonstiges
03.06.2008
Eröffnungen
26.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006