Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.07.2024
Sonstiges
25.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
25.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.02.2022
Termine
21.01.2020
Termine
02.06.2017
Entscheidungen im Verfahren
02.02.2016
Eröffnungen
02.12.2015
Sicherungsmaßnahmen
04.11.2015
Sicherungsmaßnahmen
22.06.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 30.06.2014
16.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2012 bis zum 30.06.2013
30.01.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2011 bis zum 30.06.2012
27.06.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
26.03.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2009 bis zum 30.06.2010
21.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2008 bis zum 30.06.2009
08.07.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2007 bis zum 30.06.2008
17.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2006 bis zum 30.06.2007
17.10.2008 Jahresabschluss zum 30.06.2006