Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.03.2023
Löschungsankündigung
10.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Termine
21.05.2015
Termine
04.03.2014
Veränderungen
27.02.2014
Eröffnungen
10.01.2014
Veränderungen
06.01.2014
Sicherungsmaßnahmen
06.12.2013
Veränderungen
08.03.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
19.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
04.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
29.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
27.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
14.11.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
07.08.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006