Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.08.2019
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03.03.2015
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17.07.2013
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16.07.2012
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11.06.2012
Termine
23.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
12.01.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
31.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
28.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006