Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
16.06.2021
Entscheidungen im Verfahren
22.03.2021
Termine
03.07.2014
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2014
Entscheidungen im Verfahren
26.02.2014
Entscheidungen im Verfahren
17.02.2014
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2013
Eröffnungen
02.05.2013
Sonstiges
13.02.2013
Sicherungsmaßnahmen
29.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
24.02.2012
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
22.12.2011
Berichtigungen
28.04.2011
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
11.04.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
26.04.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
19.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
03.06.2008 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006