Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.10.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2022
Termine
29.06.2020
Termine
14.11.2011
Entscheidungen im Verfahren
29.07.2011
Eröffnungen
23.05.2011
Sicherungsmaßnahmen
05.05.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2008 bis zum 30.09.2009
09.11.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
26.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
20.06.2008 Jahresabschluss zum 30. September 2007