Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.04.2022
Löschungsankündigungen
16.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
06.07.2020
Termine
17.08.2010
Entscheidungen im Verfahren
05.10.2009
Eröffnungen
30.06.2009
Sicherungsmaßnahmen
13.02.2009 Jahresabschluss zum 31.12.2007
31.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006