Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.02.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.06.2021
Entscheidungen im Verfahren
25.05.2020
Termine
05.12.2019
Termine
07.03.2019
Sonstiges
21.02.2019
Eröffnungen
28.12.2018
Sicherungsmaßnahmen
04.04.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2015 bis zum 31.07.2016
22.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2014 bis zum 31.07.2015
17.08.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2013 bis zum 31.07.2014
21.10.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2012 bis zum 31.07.2013
05.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2011 bis zum 31.07.2012
03.08.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2011
01.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2009 bis zum 31.07.2010
10.08.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2007 bis zum 31.07.2008
26.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2006 bis zum 31.07.2007