Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.08.2022
Termine
15.08.2022
Termine
26.11.2014
Entscheidungen im Verfahren
28.06.2012
Sonstiges
30.05.2012
Eröffnungen
29.11.2011 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
29.11.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
05.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
26.09.2008 Hinterlegungsbekanntmachung Jahresabschluss zum 31.12.2005
12.08.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2005
21.07.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006