Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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26.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
03.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
03.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
27.02.2019
Termine
09.10.2013
Termine
28.06.2012
Sonstiges
25.06.2012
Eröffnungen
26.08.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
08.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
22.04.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
27.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.02.2006 bis zum 31.12.2006