Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
18.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
16.10.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
15.01.2014
Termine
05.07.2012
Termine
29.09.2011
Termine
14.01.2011
Termine
29.09.2010
Termine
31.03.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
19.02.2010
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2009
Entscheidungen im Verfahren
03.11.2008
Eröffnungen
11.08.2008
Sicherungsmaßnahmen
08.07.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006