Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.02.2022
Termine
13.01.2022
Termine
18.11.2021
Termine
29.01.2016
Entscheidungen im Verfahren
13.10.2014
Entscheidungen im Verfahren
05.08.2014
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2012
Entscheidungen im Verfahren
04.05.2012
Eröffnungen
27.02.2012
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.03.2010 bis zum 28.02.2011
09.02.2012
Sicherungsmaßnahmen
14.06.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2009 bis zum 28.02.2010
05.02.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
27.03.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2007 bis zum 29.02.2008
29.04.2008 Jahresabschluss zum 28. Februar 2007