Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
02.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.12.2023
Sonstiges
30.08.2019
Termine
29.11.2018
Entscheidungen im Verfahren
24.01.2017
Entscheidungen im Verfahren
19.10.2016
Sonstiges
30.09.2016
Eröffnungen
16.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.08.2016
Sicherungsmaßnahmen
13.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
17.07.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
02.08.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
31.12.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
29.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
13.12.2010 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht
18.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
15.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2007
10.04.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006