Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.07.2022
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
05.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
05.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.05.2020
Sonstiges
31.03.2020
Sonstiges
21.02.2020
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26.10.2018
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25.07.2016
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25.07.2016
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11.07.2016
Eröffnungen
18.04.2016
Sicherungsmaßnahmen