Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
24.07.2025
Überwachte Insolvenzpläne
09.04.2024
Überwachte Insolvenzpläne
09.04.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
03.02.2023
Sonstiges
27.01.2023
Überwachte Insolvenzpläne
15.12.2020
Sonstiges
12.07.2019
Sonstiges
17.01.2019
Termine
08.03.2017
Sonstiges
13.02.2017
Eröffnungen