Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
13.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
09.07.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.07.2020
Entscheidungen im Verfahren
26.05.2020
Termine
18.04.2019
Sonstiges
19.03.2019
Eröffnungen
15.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
10.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
24.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
12.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
04.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2013
18.11.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2011 bis zum 30.09.2012
27.04.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2010 bis zum 30.09.2011
06.01.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2009 bis zum 30.09.2010
21.02.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2008 bis zum 30.09.2009
23.02.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2007 bis zum 30.09.2008
27.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2006 bis zum 30.09.2007
14.04.2008 Jahresabschluss zum 30.9.2006