Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.01.2026
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2020
Sonstiges
15.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
15.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
01.12.2014
Eröffnungen
06.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
06.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
02.01.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
21.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
04.12.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
18.02.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
22.02.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006