Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.05.2025
Sonstiges
20.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2025
Sonstiges
03.03.2025
Sonstiges
06.06.2024
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
25.04.2024
Sonstiges
12.10.2023
Sonstiges
21.01.2021
Termine
07.05.2019
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
07.05.2019
Eröffnungen
14.03.2019
Sicherungsmaßnahmen